Seit Anfang diesen Jahres müssen die Pflichtangaben für Geschäftspapiere nun auch in E–Mails angegeben werden. So will es zumindest die EU, und zwar für alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind. Und weil sich diese neue Vorschrift noch nicht überall herumgesprochen hat, besteht die Gefahr, dass findige raffgierige Anwälte mit teuren Abmahnungen ins Haus flattern.
[Quelle heute.de]
Wer nicht weiß, was er so alles in seine Geschäftspapiere aufzunehmen hat (das sollte jetzt eigenlich eine rein rhetorische Frage sein!), der kann sich zum Beispiel hier ein Merkblatt herunterladen.